Neues EuGH-Urteil zum Cookie-Banner
Aktive Einwilligung statt einfacher Bestätigung
Der Europäische Gerichtshof hat sich klar für ausdrücklich eingeholte Cookie-Einwilligungen ausgesprochen. Reichte bisher ein Hinweis wie: „Mit der Verwendung von Cookies bin ich einverstanden.“ und einem Hinweis auf die Datenschutzerklärung reicht Dir dieses Vorgehen jetzt nicht mehr aus. Deine Webseite kann sogar abgemahnt werden!
Ich verwende hier z.B. das Plugin GDPR Cookie Compliance und habe hiermit gute Erfahrungen gemacht. Das Plugin lässt sich einfach einstellen und läuft sehr zuverlässig.
Bei der Umsetzung des Gesetzes ist das EuGH der kommenden ePrivacy-Verordnung zuvorgekommen. Der Europäische Gerichtshof unterscheidet in seinem Urteil auch zwischen unbedingt notwendiger Cookies und Drittanbieter Cookies.
Notwendige Cookies und Drittanbieter-Cookies
- Warenkorb-Cookies eines E-Shops
- Login Status einer Community
- Sprachauswahl auf einer internationalen Webseite
- Cookies, die eine Cookie Einwilligung speichern
Das wohl bekannteste Drittanbieter-Cookie dürfte Google Analytics sein. Mit Google Analytics kannst Du das Besucherverhalten auf Deiner Webseite analysieren und auswerten. Bisher hat es gereicht, dass Du in Deinem Cookie-Banner einen Hinweis auf die Datenschutzerklärung platziert hast. Diese sollte auf jeden Fall einen Hinweis auf Google Analytics beinhalten und Du solltest Deinem Besucher die Möglichkeit bieten, dem Tracking durch Google zu wiedersprechen.
Dein Cookie Banner anpassen
Bitte beachte, dass Du die Cookies nicht von vorne herein aktiviert hast. Diese Einstellung muss der Besucher selbst vornehmen können.
Welche Informationen musst Du Deinem Leser für seine Entscheidung zur Verfügung stellen?
- Art- und Funktionsweise: Die Nutzer müssen wissen, welche Arten von Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden (z.B. die IP-Adressen, verhaltens- und interessenbezogene Angaben zu Zwecken von Onlinemarketing) Hierzu kannst Du umfängliche Angaben in Deiner Datenschutzerklärung vornehmen.
- Lebensdauer von Cookies: Die Lebensdauer beträgt bei den meisten Marketingdiensten 24 Monate. Die genaue Lebensdauer Deiner Cookies solltest Du aber besser erfragen um die Informationen korrekt darstellen zu können.
- Identität der Dienstleister, die die Cookies verarbeiten: Für Dich heißt das, dass Du die eingesetzten Dienstleister benennen musst.
Weitere Informationen findest Du unter den folgenen Links: